1. Anerkennung der Lieferbedingungen
Allen Angeboten und Vereinbarungen liegen ausschließlich nachfolgende
Bedingungen zugrunde. Abweichende Bedingungen des Bestellers erfordern der Schriftform. Einkaufsbedingungen
des Bestellers verpflichten den Lieferer nicht.
2. Auftragserteilung
Alle Vereinbarungen werden erst mit schriftlicher Bestätigung des Lieferers
verbindlich. Die in diesem Online-Shop enthaltenen Angaben, Abbildungen und Zeichnungen sind branchenübliche Näherungswerte. Zumutbare und handelsübliche geeignete technische Veränderungen sowie Verbesserungen bleiben vorbehalten.
3. Lieferung
Die Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart, es sei denn, dass
eine feste Lieferzeit ausdrücklich vereinbart wurde. Sie beginnt mit
dem Datum der Auftragsbestätigung und gilt als eingehalten, wenn die
Versendungsmöglichkeit oder Versandbereitschaft dem Besteller gemeldet
ist.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhersehbarer
außergewöhnlicher Ereignisse, die der Lieferer trotz der nach
den Verhältnissen des Einzelfalls zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden
konnte, auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, soweit sie auf die Fertigstellung
oder Anlieferung des Lieferungsgegenstandes von erheblichem Einfluss sind.
Hierzu gehören insbesondere behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen,
Arbeitskämpfe, Verzögerungen in der Anlieferung von Roh- und Hilfsstoffen
sowie Ausschuss eines Werkstücks. Wird durch die vorgenannten Ereignisse
die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird der Lieferer von der
Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Besteller Schadensersatz verlangen
kann.
Bei Lieferverzug hat der Besteller eine angemessene Nachfrist von mindestens
2 Wochen zu setzen.
4. Preisstellung
Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart
ist, frei Haus. Der Versand erfolgt auf Kosten des Verkäufers, soweit
nichts anderes vereinbart.
Für die Entsorgung der Verpackung sind dem Besteller bereits in der
Preislistenkalkulation 2% des Warenwertes in Anrechnung gebracht worden,
so dass diese durch den Besteller zu tragen ist.
5. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
Bei Zielüberschreitungen ist der Lieferer berechtigt, Verzugszinsen
in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank zu berechnen.
Bei Bestellungen über 1.000,- Euro Bestellwert ist bei Erstbestellungen eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtrechnungsbetrages erforderlich.
Erhält der Lieferer nach Vertragsabschluss Kenntnis von Tatsachen über
eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des
Bestellers, die nach pflichtmäßigem kaufmännischem Ermessen
geeignet sind, seinen Anspruch auf die Gegenleistung zu gefährden,
so kann er bis zum Zeitpunkt seiner Leistung Stellen einer geeigneten Sicherheit
binnen angemessener Frist oder Leistung bei Gegenleistung fordern. Kommt
der Besteller dem berechtigten Verlangen des Lieferers nicht oder nicht
rechtzeitig nach, so kann der Lieferer vom Vertrag zurücktreten oder
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Kommt der Besteller
mit einer Teilleistung in Rückstand, so kann der Lieferer die gesamte
Restforderung sofort fällig stellen und bei Leistungsverzug, der durch
eine wesentliche Verschlechterung der Vertreten bzw. Schadensersatz wegen
Nichterfüllung verlangen, bei nicht vermögensbedingtem Leistungsverzug
kann der Lieferer den Rücktritt vom Vertrag nach fruchtlosem Ablauf
einer angemessenen Frist verlangen.
6. Versand und Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt innerhalb Deutschland frei Haus, soweit keine
anderslautende Vereinbarung getroffen ist. Die Gefahr geht - auch bei frachtfreier
Lieferung - auf den Besteller über, wenn die Ware dem Versandbeauftragten
übergeben oder auf ein Fahrzeug des Lieferers verladen worden ist. Im Verhältnis zu Verbrauchern gilt diese Regelung nicht. Dann geht die Gefahr erst mit der Übergabe an den Käufer über. Der Lieferer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen
und für Rechnung des Bestellers zu versichern. Ist der Besteller ein Unternehmer, hat er bei Transportschäden unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei den zuständigen Stellen zu veranlassen und den Lieferer zu benachrichtigen. Dies gilt nicht, wenn der Käufer Verbraucher ist.
7. Kostentragungsvereinbarung
Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
8. Eigentumsvorbehalt
Der Lieferer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises vor. Bei Unternehmern – nicht aber bei Verbrauchern – behält er sich das Eigentum an der gelieferten Ware auch bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitiger oder später abgeschlossenen Verträgen mit dem Besteller vor.
Der Besteller ist berechtigt, diese Ware im ordentlichen Geschäftsgang
zu veräußern, oder im Rahmen eines Werk- oder Werklieferungsvertrages
zu verwenden, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung
mit dem Lieferer rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware
weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet,
den Eigentumsvorbehalt des Lieferers und die damit verbundenen Rechte bei
Weiterverkauf der Vorbehaltsware gegenüber dem Abkäufer bis zum
vollständigen Zahlungseingang zu sichern.
Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist der Lieferer berechtigt, auch ohne
Ausübung eines Rücktrittsrechts und ohne Nachfristsetzung auf
Kosten des Bestellers die einstweilige Herausgabe der Vorbehaltsware zu
verlangen.
Alle Forderungen und Rechte aus der Weiterveräußerung oder sonstigen
Verwertung von Waren (z.B. Verbindung, Verarbeitung), an denen dem Lieferer
Eigentumsrechte zustehen, tritt der Besteller schon jetzt zur Sicherung
an diesen ab. Der Lieferer nimmt die Abtretung hiermit an.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware
oder sonstige Sicherheiten hat der Besteller den Lieferer unverzüglich
unter Angabe der für die Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten;
dies gilt auch für Beeinträchtigungen aller Art.
9. Gewährleistung
Ist der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft, gelten für
die Untersuchungs- und Rügepflicht des Besteller einschließlich
der rechtlichen Folgen uneingeschränkt die §§ 377, 378
HGB.
Bei berechtigten Mängelrügen kann der Besteller kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung
fordern. Bei Unzumutbarkeit der Nachbesserung oder bei Fehlschlagen oder
Unmöglichkeit der Ersatzlieferung kann der Besteller nach seiner
Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung
des Vertrages verlangen.
Es gelten grundsätzlich und
ergänzend die "Montagehinweise" des Herstellers.
10. Rücksendung
Eine Warenrückgabe kann nur mit Zustimmung des Lieferers zu Lasten des Bestellers vorgenommen werden, es sei denn der Besteller ist nicht Kaufmann und macht von seinem Rücktrittsrecht innerhalb der Widerrufsfrist Gebrauch.
Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen ist ausgeschlossen.
11. Haftungsbeschränkung
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Verkäufers wie auch seiner Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Zudem haftet der Verkäufer bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung oder anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht beim dem Verkäufer zurechenbaren Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit des Käufers.
Bei Mangelfolgeschäden, insbesondere auch auf dem Gebiet der Produkthaftpflicht haftet der Verkäufer, soweit nicht anders lautende zwingende gesetzliche Regelungen hierzu verpflichten, nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Im Rahmen von zugesicherten Eigenschaften haftet der Verkäufer nur dann, wenn seinerseits rechtsverbindlich derartige Zusicherungen ausdrücklich schriftlich abgegeben wurden.
Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren nach einem (1) Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn dem Verkäufer grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von dem Verkäufer zurechenbaren Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit des Käufers.
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und der UN Konvention über den internationalen Kauf und Verkauf von Waren (CISG)
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist – sofern der Kunde Kaufmann ist oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat – Lüdenscheid ausschließlicher Gerichtsstand.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit
des Vertrages im übrigen nicht berührt.